play_arrow

keyboard_arrow_right

Listeners:

Top listeners:

skip_previous skip_next
00:00 00:00
playlist_play chevron_left
  • cover play_arrow

    Antenne Peine

  • cover play_arrow

    Interview mit Andy Maine

Pressemitteilung

Widerspruchsmöglichkeit zur Datenübermittlung

today15. Oktober 2025 236

Hintergrund
share close

Das Bundesmeldegesetz räumt die Möglichkeit ein, folgenden Datenübermittlungen ohne Angabe von Gründen zu widersprechen:

• an Adressbuchverlage,

• an Parteien und Wählergruppen und sonstigen Trägern von Wahlvorschlägen in Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und mit Abstimmungen (Volksbegehren und Volksentscheid),

• an Presse und Rundfunk sowie an Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern über Alters- und Ehejubiläen,

• an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften (Kirchen) über Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören,

• an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr.

Die Meldebehörden müssen jedes Jahr zum 31. März an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr die Personen melden, die im nächsten Jahr volljährig werden. Dies hat den Zweck, dass die Bundeswehr den jungen Frauen und Männern Informationsmaterial über die Tätigkeit in den Streitkräften zusenden kann. Gegen all diese Übermittlungen der Daten kann widersprochen werden. Die Übermittlungssperre kann persönlich unter Vorlage eines Ausweisdokuments im Bürgerbüro der Stadt Peine, schriftlich oder per Online-Antrag eingetragen werden. Für weitere telefonische Anliegen sowie Anfragen per E-Mail unter der Adresse buergerbuero@stadt-peine.de stehen die Mitarbeitenden zu den normalen Öffnungszeiten zur Verfügung.

Autor

Geschrieben von: Thomas Ungewiß

Rate it

Beitrags-Kommentare (0)

Hinterlassen Sie eine Antwort

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet